BH/VT

Originaltext aus der Prüfungsordnung:

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BH/VT eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur Vorführung in den Sparten FH, VPG, IPO, RTP, Agility und Obedience ist der Nachweis der BH/VT erforderlich. Annahmeberechtigt für die BH/VT sind ausschließlich LR aus den Bereichen VPG, Agility und Obedience, die auf einer Richterliste eines AZG-Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.

BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.

Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter: Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben. sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen. dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.

Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. VPG, FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)

Unbefangenheitsprobe

Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden” eintragen.

Bewertung

Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.

Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden” oder „Nicht bestanden” vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-. Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

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