Originaltext aus der Prüfungsordnung:
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
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