Schutzdienst VPG 1

Originaltext der Prüfungsordnung:

Gesamtpunktzahl: 100 Punkte

  • Übung 1: Revieren nach dem Helfer (5 Punkte)
  • Übung 2: Stellen und Verbellen (10 Punkte)
  • Übung 3: Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers (20 Punkte)
  • Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase (35 Punkte)
  • Übung 5: Angriff auf den Hund aus der Bewegung (30 Punkte)

Allgemeine Bestimmungen:

Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt (siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für Hundeführer, Leistungsrichter und Helfer gut sichtbar sein. Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm muss mit Beißwulst ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im Auge zu behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper decken. Die Art, wie der Hundeführer dem Helfer den Softstock abnimmt, bleibt dem Hundeführer überlassen. (Siehe auch “Helferbestimmungen”).

Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sieben Hunden in einer Prüfung sollten jedoch zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle Hundeführer innerhalb einer Prüfungsstufe derselbe Helfer zum Einsatz kommen.

Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des Hundeführers ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert werden. Es erfolgt keine “TSB”-Bewertung. Bei Hunden, die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen, ist die Abteilung “C” abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung. Die “TSB”-Bewertung hat zu erfolgen.

Das Hörzeichen für das “Ablassen” ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das “Ablassen”:

  • Zögerndes Ablassen: 0,5-3,0
  • Erstes Zusatz-HZ mit sofortigem Ablassen: 3,0
  • Erstes Zusatz-HZ mit zögerndem Ablassen: 3,5-6,0
  • Zweites Zusatz-HZ mit sofortigem Ablassen: 6,0
  • Zweites Zusatz-HZ mit zögerndem Ablassen: 6,5-9,0
  • Kein Ablassen nach 2. Zusatz-HZ bzw. weitere Einwirkungen: Disqualifikation

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